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06.08.2004 Informationen zur Ich-AG



Selbständig statt arbeitslos!
Hier finden Sie die die wichtigsten Vorschriften zur Ich-AG, kurz gefasst und verständlich.

Was ist eine Ich-AG?

Die Ich-AG gibt es seit dem 1. Januar 2003, um Arbeitslose beim Schritt in die Selbständigkeit zu unterstützen. Wer sich als Ich-AG selbständig macht und dadurch seine Arbeitslosigkeit beendet, bekommt bis zu drei Jahre lang einen Existenzgründungszuschuss und ist während dieser Zeit Mitglied der gesetzlichen Sozialversicherung. Zuständig für Beratung und Förderung sind die örtlichen Agenturen für Arbeit. Die Ich-AG ist keine eigene Rechtsform und hat auch nichts mit einer Aktiengesellschaft zu tun. Mit dem Namen sollen lediglich Selbständigkeit und Selbstverantwortung betont werden.

Welche Tätigkeiten kann man als Ich-AG ausüben?
Die Ich-AG ist insbesondere dafür gedacht, der Nachfrage nach kostengünstigen Dienstleistungen besser gerecht zu werden. Man kann als Ich-AG aber jede selbständige Tätigkeit ausüben, sofern man die entsprechenden Regeln (Gewerberecht, Handwerksordnung) einhält.

Wer wird gefördert?
Den Existenzgründungszuschuss bekommt,

  • wer vor seiner Selbständigkeit Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld bezogen hat oder als Arbeitnehmer in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt war;
  • wer regelmäßig mindestens 15 Stunden pro Woche und mehr als kurzzeitig eine echte Selbständigkeit ausübt, unabhängig von den Weisungen anderer und frei in der Bestimmung von Arbeitszeit und Arbeitsort;
  • wer mit seiner selbständigen Tätigkeit gemäß Einnahmen-Überschussrechnung nicht mehr als 25.000 €/Jahr Gewinn erzielt (übt jemand neben der Selbständigkeit noch eine andere Tätigkeit aus, werden alle Einkünfte zusammen gerechnet und dürfen insgesamt nicht über 25.000 EUR liegen);
  • wer nicht innerhalb der letzten 24 Monate schon einmal mit Überbrückungsgeld oder Existenzgründungszuschuss unterstützt worden ist.

    Wie hoch ist die Förderung?
    Der Existenzgründungszuschuss ist ein steuerfreier monatlicher pauschaler Zuschuss, der zunächst für ein Jahr bewilligt wird und auf längstens drei Jahre begrenzt ist. Er wird nur so lange gewährt, wie die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr monatlich 600 €, im zweiten Jahr 360 € und im dritten Jahr 240 €.

    Was passiert, wenn eine Ich-AG mehr als 25.000 EUR Gewinn macht?
    Solange es noch keinen Einkommenssteuerbescheid gibt, muss der Ich-AG-Gründer sein Arbeitseinkommen selbst belegen. Falls es in einem Jahr über 25.000 EUR liegt, fällt der Existenzgründungszuschuss für die Zukunft weg. Er muss aber für das vergangene Jahr nicht zurückgezahlt werden.

    Wie sieht der soziale Schutz in der Ich-AG aus?
    Solange Ich-AG-Gründerinnen und -Gründer den Existenzgründungszuschuss beziehen, gelten sie für alle Zweige der Sozialversicherung als selbständig Tätige. Die Gefahr, im Nachhinein als scheinselbständig eingestuft zu werden, besteht nicht.

    Gesetzliche Rentenversicherung
    Ich-AG-Gründerinnen und -Gründer sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, solange sie den Existenzgründungszuschuss beziehen und mehr als geringfügig selbständig tätig sind. Der vorgeschriebene Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt zurzeit 19,5 %. Ich-AGs können wählen, wie ihr Beitrag berechnet wird:

  • Beim halben Regelbeitrag entrichtet der Versicherte 19,5 % auf die halbe monatliche Bezugsgröße für die Rentenversicherung. Damit bleibt der Rentenversicherungsbeitrag immer gleich, unabhängig vom tatsächlichen Einkommen. Höhe der halben monatlichen Bezugsgröße: alte Bundesländer neue Bundesländer 1.207,50 EUR 1.015 EUR. Monatlicher Rentenbeitrag damit: alte Bundesländer neue Bundesländer rund 235 EUR rund 198 EUR.
  • Auf Antrag kann auch ein höherer Beitrag (Regelbeitrag), bezogen auf die monatliche Bezugsgröße, entrichtet werden.
  • Auf Antrag kann sich der Beitrag auch nach dem tatsächlichen Arbeitseinkommen richten. Als Mindesteinnahme werden 400 EUR zugrunde gelegt.

    Gesetzliche Krankenversicherung
    Ich-AG-Gründerinnen und -Gründer können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichern. Die Beiträge richten sich nach dem Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse und den tatsächlichen Einnahmen. Der Existenzgründungszuschuss wird dabei nicht mitgerechnet. Als Mindesteinnahme wird ein Sechzigstel der Bezugsgröße zugrunde gelegt, das sind zurzeit 1.207,50 EUR monatlich. Bei einem Beitragsatz von beispielsweise 14 % ergibt sich daraus ein Mindestbeitrag von 170 EUR pro Monat. Wenn die ursprüngliche Beitragseinstufung unter Vorbehalt erfolgt ist, das tatsächliche durchschnittliche Arbeitseinkommen dann aber höher liegt, müssen die höheren Beiträge nachgezahlt werden.

    Soziale Pflegeversicherung
    Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert. Sie können sich aber davon befreien lassen, wenn sie (und ihre Angehörigen oder Lebenspartner) privat gegen Pflegebedürftigkeit versichert sind.

    Der monatliche Mindestbeitrag zur Pflegeversicherung liegt bei etwas über 20 EUR. Gesetzliche Unfallversicherung Die Mitgliedschaft hängt von der Satzung des jeweiligen Unfallversicherungsträgers ab.


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